Frage: Seit rund 10 Jahren betreust du die Kunden mit einer Stückholz-, Pellets-, oder Hackschnitzelanlagen von Sigmatic. Wie alt sind die ältesten Anlagen?
Die ältesten Anlagen sind über 30-jährig und werden in den nächsten Jahren sanierungsbedürftig, weil die Luftreinhalteverordnung (LRV) sich verschärft hat. Die Verbrennungstechnologie hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt, so dass die Wärmeausnutzung stetig besser geworden ist.
Frage: Worauf muss man beim Feuern mit Holz achten?
Wichtig für eine saubere, effiziente Verbrennung sind folgende Punkte: Das Holz muss sauber, trocken (d.h. nicht mehr als 20% Feuchtigkeit) und in der richtigen Grösse sein. Für eine saubere Verbrennung ist der Anfeuerungsprozess entscheidend. Es muss schnell ein Glutbett entstehen, nahe der Abbranddüse. Dies vermindert die Rauchentwicklung in der Anfeuerungsphase. Nach dem Abbrand sollte eine weisse bis hellgraue, feine Asche zurückbleiben, dann hat der Kunde es richtig gemacht.
Frage: Feuert man besser von unten oder von oben an?
Beim Cheminée macht man einen kompakten Holzstapel und legt zuoberst eine Anzündhilfe darauf und zündet an. Das Feuer arbeitet sich langsam nach unten, wobei die Flamme nach oben geht. Das heisst hier ist der Abbrand von oben nach unten.
Bei den modernen Stückholzvergaserkesseln mit Saugzuggebläse ist der Abbrand unten, da die Brennerdüse unten ist und die Flamme je nach Fabrikat nach unten oder seitlich (hinten) weggeht.
Feuern Sie dem Kessel entsprechendem Abbrand an, und achten Sie auf eine ausreichende Luftversorgung. Überfüllen Sie den Feuerraum beim Anfeuern und Nachlegen nicht.
Frage: Darf man auch Abfallholz verbrennen?
Nein! In Holzfeuerungen dürfen nur Holzbrennstoffe nach Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 aus der Luftreinhalteverordnung (LRV 1985 / Stand 2020) verbrannt werden, die aufgrund ihrer Art, Qualität und Feuchtigkeit für das Verbrennen in diesen Anlagen geeignet sind. * Details aus der LRV siehe am Anschluss des Interviews
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1986/208_208_208/de
Frage: Wie feuert man richtig an?
Vor dem Anfeuern sollte man den Brennraum reinigen, das heisst im Feuerraum grob die Flugasche entfernen. Die Restkohle kann man im Feuerraum belassen, diese ist zum Anfeuern bestens geeignet. Man stapelt nahe der Abbranddüse zuerst feine Scheiter am besten Tannenholzscheiter (Querschnitt ca. 3 x 3 cm) und 2-3 Anzündhilfen (Holzwolle). Nun entzündet man das Feuer und wartet bis eine stabile Flammenbildung entsteht. Nun kann man den Brennraum füllen, beginnend mit feineren tannigen bis gröberen buchigen Halbmeterspalten. Man sollte die Füllmenge an den Mengenbedarf anpassen (Speichertemperatur), damit der Kessel vollständig ausbrennen kann. Den Kessel nicht überfüllen.
Frage: Welche Fehler triffst du häufig an?
1. Dass zu feuchtes Holz verwendet wird. Das gespaltene Holz sollte mindesten zwei Jahre trocken und luftig gelagert worden sein. Am besten sollte man jeweils einen kleinen Holzvorrat zum Vortrocknen zwei Tage vorher im Innenraum lagern.
2. Die Dicke/Länge der Holzspalten stimmt nicht. Die ideale Grösse beträgt zwischen ca. 7-12 cm im Durchmesser. Dies gewährleistet eine bessere Ausnutzung und sorgt für einen einen rauchfreien Abbrand. Die Länge ist entsprechend dem Brennraum anzupassen und sollte nicht zu lang sein, damit die Spalten nicht verkanten (Lochbrand) und das Holz gut nachrutschen kann.
Frage: Was sind deiner Meinung nach, die wichtigsten Argumente für das Heizen mit Holz?
1. Der CO2 neutrale Brennstoff sichert uns die Bewirtschaftung des Waldes, was uns als Erholungssuchende im Wald zu Gute kommt. Es sichert Arbeitsplätze und die Wertschöpfung bleibt im Land. Die Transportwege sind sehr kurz, sicher und unabhängig. Beim richtigen Handling ist es eine gute, umweltfreundliche Sache, welche zudem wenig Strom benötigt.
2. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Natur, der Energie und dem Klima sichert nicht nur unsere sondern auch die Zukunft unserer Kinder und Grosskinder.
3. Die Freude am Rohstoff Holz und am Feuer. Wer diese Arbeit nicht auf sich nehmen will, entscheidet sich eher für eine Hackschnitzelfeuerung. Bei diesem System wird der ganze Feuerprozess vollautomatisch erledigt
Quelle: https://www.fairfeuern.ch/fileadmin/filesharing/dateien/Themenheft_Feuer-Holz-und-Luft_Sauberer-feuern-mit-Holz.pdf
* Auszug aus der LRV
Als Holzbrennstoffe gelten:
a) naturbelassenes stückiges Holz einschliesslich anhaftender Rinde, insbesondere Scheitholz, Holzbriketts, Reisig und Zapfen sowie unbenutzte, durch ausschliesslich mechanische Bearbeitung entstandene Abschnitte aus Massivholz;
b) naturbelassenes nichtstückiges Holz, insbesondere Holzpellets, Hackschnitzel, Späne, Sägemehl, Schleifstaub und Rinde;
c) Restholz aus der holzverarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewerbe, soweit das Holz bemalt, beschichtet, verleimt oder in ähnlicher Weise behandelt ist; davon ausgenommen ist Holz, das druckimprägniert ist oder Beschichtungen aus halogenorganischen Verbindungen enthält;
d) unbehandeltes Altholz in Form von:
1. Zaunpfählen, Bohnenstangen und weiteren Gegenständen aus Massivholz, die im Garten oder in der Landwirtschaft eingesetzt wurden,
2. Einwegpaletten aus Massivholz.
Nicht als Holzbrennstoffe gelten:
a) Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten oder Renovationen, Restholz von Baustellen, alte Holzmöbel und Altholz aus Verpackungen, einschliesslich Paletten mit Ausnahme der Einwegpaletten nach Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2, sowie Gemische davon mit Holzbrennstoffen nach Absatz 1;
b) alle übrigen Stoffe aus Holz, wie:
1. Altholz oder Holzabfälle, die mit Holzschutzmitteln nach einem Druckverfahren imprägniert wurden oder Beschichtungen aus halogenorganischen oder bleihaltigen Verbindungen aufweisen,
2. mit Holzschutzmitteln wie Pentachlorphenol intensiv behandelte Holzabfälle oder Altholz,
3. Gemische von solchen Abfällen mit Holzbrennstoffen nach Absatz 1 oder Altholz nach Buchstabe a.