Förderprogramm Energie 2024
Auswirkungen des Klimagesetzes auf das Förderprogramm Energie des Kantons Luzern
Der Kanton Luzern ist erfreut, dass das Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) angenommen wurde. Das gibt Planungssicherheit, auch für die Kantone und die Wirtschaft. Mit den zusätzlichen Geldern aus dem nationalen Impulsprogramm für den Heizungsersatz können Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden verstärkt vorangetrieben werden.
Das Förderprogramm Energie 2024 wartet mit kleinen Justierungen auf. So wird neu das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) mit Anlagenzertifikat gefördert. Das heisst der Eigentümer muss ab 2024 nicht mehr für die Zertifizierungskosten aufkommen, diese werden vollumfänglich vom Kanton übernommen.
Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude. Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:
Luft-/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 4'000.00
Sole-/Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 8'500.00
Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 8'000.00
ab 15 kW gibt es bei den drei obigen Typen einen Grundbeitrag plus einen Leistungsbeitrag. Bei diesen Anlagen wird die Förderung individuell berechnet. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Stückholzfeuerung Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 5'000.00
Anschluss an ein Wärmenetz Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 8'200.00
Thermische Solaranlagen - Verdoppelung der Beiträge - Neu Grundbeitrag CHF 4'000.00
sowie Leistungsbeitrag pro kW CHF 1'000.00
Eine Übersicht aller Förderprogramme Energie 2024 des Kantons Luzern finden Sie hier:
Link: Förderprogramme Energie 2024 Kanton Luzern
Flyer Förderprogramm_Kt.luzern_2024.pdf
Link zu den Förderprogrammen für Energie und Mobilität in der ganzen Schweiz: https://www.energiefranken.ch/de